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Veröffentlicht am 29. Juni 2026

AHV/IV – Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

Das Vorsorgesystem der Schweiz im Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung basiert auf drei Säulen:

  • Die erste Säule – die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) – ist eine allgemeine, obligatorische Versicherung für alle, die den Existenzbedarf der Versicherten decken soll.
  • Die zweite Säule – die berufliche Vorsorge (BV) – ist für Arbeitnehmende obligatorisch. Sie soll zusammen mit der ersten Säule die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung nach der Pensionierung sichern.
  • Die dritte Säule beinhaltet die individuelle Vorsorge, die jede Person selber gestalten kann.

Soziale Sicherheit in der Schweiz, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV